Was ist eine Erbengemeinschaft?
Eine Erbengemeinschaft entsteht immer dann, wenn mehrere Personen gemeinsam Erben werden – etwa Geschwister nach dem Tod eines Elternteils oder Kinder zusammen mit dem überlebenden Ehepartner.
Die Besonderheit:
Alle Miterben sind miteinander verbunden und gemeinsam Eigentümer der gesamten Erbmasse. Das gilt auch für Immobilien.
Niemand kann einfach alleine über «seinen Anteil» am Haus verfügen.
Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden – im Zweifel einstimmig.
Wo es häufig knirscht
- unterschiedliche Vorstellungen bestehen (behalten, vermieten, verkaufen)
- emotionaler Ballast mitschwingt (Kindheitserinnerungen, familiäre Konflikte)
- Einzelne schneller handeln wollen als andere
- eine Partei sich übervorteilt oder übergangen fühlt
- finanzielle Ungleichgewichte bestehen (z. B. einer kann kaufen, die anderen nicht)
Das Problem:
Was du als Miterbe wissen solltest
1. Niemand darf alleine entscheiden
2. Alle tragen Verantwortung – auch finanziell
3. Jeder kann die Auseinandersetzung verlangen
Das bedeutet: Jeder kann die Auflösung der Gemeinschaft einfordern – im schlimmsten Fall über eine Teilungsversteigerung. Dabei wird die Immobilie zwangsweise öffentlich versteigert, meist weit unter Marktwert.
Wie eine gute Einigung gelingt
1. Frühzeitig offen kommunizieren
2. Einen unabhängigen Berater hinzuziehen
3. Das Ziel definieren
4. Klare Verhältnisse schaffen
- Lasst die Immobilie professionell bewerten.
- Klärt, was mit Möbeln, Mietern oder Altlasten passiert.
- Prüft, ob jemand bereit ist, die Immobilie zu übernehmen – und ob das fair geregelt werden kann.
5. Vermeidet Teilungsversteigerungen
Fallbeispiel: Ein Haus, drei Geschwister, viele Emotionen
Nach dem Tod ihrer Mutter erben drei erwachsene Kinder ein Haus in Kreuzlingen.
Einer wohnt im Ausland und möchte verkaufen. Die zweite Schwester hat emotionale Bindung, will es vermieten. Der Dritte lebt schon im Haus.
Monatelang passiert – nichts. Bis sich die Geschwister bei Immobilien Fuchsbau melden. In einem moderierten Gespräch werden die Optionen besprochen. Das Haus wird professionell bewertet, die Schwester im Haus übernimmt es und zahlt die anderen fair aus.
Heute sind nicht nur die Eigentumsverhältnisse geklärt – sondern auch das Familienverhältnis wieder entlastet.
Wann ihr professionelle Hilfe holen solltet
- ihr euch nicht einig werdet
- jemand blockiert oder emotional stark belastet ist
- wichtige Unterlagen fehlen
- der Verkaufsprozess stagniert
- Zeitdruck entsteht (Pflegeheim, laufende Kosten etc.)
Wir bei Immobilien Fuchsbau helfen euch, eine Lösung zu finden, mit der alle leben können – fair, respektvoll und transparent.
Fazit: Gemeinsam statt gegeneinander
Eine Erbengemeinschaft muss kein Problem sein. Sie ist vor allem eine Verantwortung – gegenüber dem Erbe, aber auch gegenüber der Familie.
Je früher ihr offen sprecht, je klarer die Fakten sind und je objektiver ihr euch begleiten lasst, desto grösser ist die Chance auf eine gute Einigung.
Wenn ihr eine Immobilie geerbt habt und euch unsicher seid: Sprecht mit uns. Wir bringen Struktur, Einfühlungsvermögen und Fachwissen mit – auf beiden Seiten des Bodensees.